Aktuell

Die FINMA hat am 8. April 2025 ihre Jahrespressekonferenz abgehalten und dazu verschiedenen Statistiken zu Enforcementverfahren publiziert (Enforcement-Statistiken 2024). Zwei Statisiken sind auffällig: Einerseits erstaunt angesichts der aktuellen Diskussionen über die Einführung von Bussen durch die FINMA als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit, dass die FINMA in den letzten fünf Jahren total bloss fünf Berufsverbote ausgesprochen hat (Sanktionen 2024; gemäss PUK-Bericht zur CS-Rettung jedoch nicht gegen CS-Organe oder -Mitarbeitende).
Andererseits war seit fast fünf Jahren (!) keine Beschwerde gegen eine FINMA-Verfügung (bzw. das bestätigende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) an das Bundesgericht erfolgreich (Gerichtsentscheide; siehe zur fehlenden Gewaltenteilung im Finanzmarktaufsichtsrecht auch Michael Kunz im Interview durch Prof. Marcel Niggli, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4). In den vergangenen zwei Jahren hat die FINMA gemäss ihrer eigenen Statistik sowohl vor Bundesverwaltungs- als auch vor Bundesgericht 100% der Beschwerdeverfahren gewonnen. Im Fussballjargon 65:0, Widerstand zwecklos.
Zwar weist die FINMA-Statistik für das Jahr 2023 eine teilweise erfolgreiche Beschwerde vor dem Bundesgericht aus. Betroffen war davon aber nicht das Dispositiv einer FINMA-Verfügung, sondern die Höhe der Verfahrenskosten des Bundesverwaltungsgerichts bzw. deren Herabsetzung auf Beschwerde von Michael Kunz hin (siehe dazu die Erläuterungen zum Urteil 2C_747/2021 vom 30. März 2023 unter Referenzen).