Prozessvertretung

KUNZ COMPLIANCE vertritt Klienten im Rahmen von Beratungsmandaten auf Wunsch ausschliesslich in folgenden Verfahren

  • in Verwaltungsverfahren vor der Eidg. Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA (Enforcementverfahren)
  • in Verwaltungsbeschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungs- und Bundesgericht (Beschwerden gegen Verfügungen der FINMA; siehe unten und Referenzen Beschwerden an das Bundesgericht)
  • in Verwaltungsstrafverfahren vor dem Strafrechtsdienst EFD
  • in Anschlussverfahren vor Selbstregulierungsorganisationen
     

KUNZ COMPLIANCE übernimmt keine Prozessvertretung in Zivil-, ordentlichen Straf- oder kantonalen Verwaltungsverfahren.

Zu den einzelnen Beschwerden an das Bundesgericht und den sieben Urteilen siehe Referenzen Beschwerden an das Bundesgericht.

In langjährigen Vergleichen hat die FINMA nur ca. 10 - 15% der Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesgericht verloren (Gerichtsentscheide FINMA-JB22, FINMA's Enforcement in Court, Urs Zulauf, Roy Gava, SZW 2019, S. 99). In einzelnen Jahren gewann die FINMA 100% der Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht (2015, 2017, 2019, 2021, 2022). Soweit ersichtlich hatte das Bundesgericht letztmals am 25. Mai 2020 eine Beschwerde gegen eine FINMA-Verfügung (bzw. gegen das bestätigende Urteil der Vorinstanz) gutgeheissen. Seither hat es 19 Beschwerden abgewiesen oder ist nicht darauf eingetreten. Einzig eine Kostenverfügung des Bundesverwaltungsgericht wurde seither von Michael Kunz erfolgreich angefochten und vom Bundesgericht aufgehoben (s. Urteil vom 30. März 2023, Referenzen Beschwerden an das Bundesgericht).

KUNZ COMPLIANCE ist in der Prozessvertretung von Klienten gegen Verfügungen von Finanzmarktaufsichtsbehörden überdurchschnittlich erfolgreich. Erfolge vor Bundesgericht konnten gegen drei verschiedene Finanzmarktaufsichtsbehörden erzielt werden: Kontrollstelle für Geldwäscherei, Eidg. Bankenkommission (EBK) und FINMA. Beschwerden von Michael Kunz gegen deren Verfügungen führten in ca. 50% aller rechtskräftigen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts zur Aufhebung der entsprechenden Anordnung oder der bestätigenden Urteile der Vorinstanz. In vier von sieben Urteilen des Bundesgerichts obsiegte der Beschwerdeführer vollständig oder teilweise.

Alle sieben Urteile des Bundesgerichts ergingen in Fünferbesetzung. Zwei Urteile des Bundesgerichts und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden publiziert. Ein Urteil des Bundesgerichts führte in seinem Jahresbericht 2021 an das Eidg. Parlament zu einem Hinweis an den Gesetzgeber.

Die Erfolge von KUNZ COMPLIANCE vor Bundesverwaltungs- und Bundesgericht waren meist erst- und teilweise einmalig:

  • erstmals wurde mit einer Beschwerde eine GwG-Unterstellung erfolgreich angefochten.
  • erstmals und bisher einmalig qualifizierte das Bundesgericht eine Praxis in einem Rundschreiben der FINMA als gesetzeswidrig.
  • erstmals und bisher einmalig hob das Bundesgericht ein Berufsverbot auf und wies das Verfahren zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hob das Berufsverbot nach Ergänzung des Sachverhalts rechtskräftig auf.
  • erstmals hob das Bundesgericht eine Kostenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren gegen ein Berufsverbots auf und reduzierte die Verfahrenskosten von CHF 25'000 auf CHF 5'000. Die angewandte Regelung im Kostenreglement des Bundesverwaltungsgerichts war für solche Verfahren als bundesrechtswidrig qualifiziert worden.