Lebenslauf

Michael Kunz (1964) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern und erwarb 1992 das Fürsprecherpatent. Von Oktober 1998 bis Mai 2000 absolvierte er berufsbegleitend ein Nachdiplomstudium an der Universität Zürich in internationalem Wirtschaftsrecht mit Spezialisierung Banken-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Er erwarb dabei einen Master of Laws (LL.M.) in internationalem Wirtschaftsrecht mit dem Prädikat summa cum laude. Für das beste Gesamtergebnis des Lehrgangs 1998/2000 wurde er mit dem „Schulthess-Preis Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Zürich“ ausgezeichnet.

Von 1.8.1992 bis Ende Oktober 1996 arbeitete er beim Besonderen Untersuchungsrichteramt für den Kanton Bern an der Voruntersuchung i.S. Werner K. Rey / Omni Holding AG mit. In den ersten beiden Monaten war er als juristischer Sekretär tätig und danach während vier Jahren als ausserordentlicher besonderer Untersuchungsrichter für den Kanton Bern (wovon die letzten vier Monate im Nebenamt). In seinen Zuständigkeitsbereich als Untersuchungsrichter fiel die Untersuchung der Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung der Omni Holding AG in den Jahren 1986/87. Michael Kunz war massgeblich an der Ausarbeitung des Gesuches an die Bahamas um Auslieferung von Werner K. Rey beteiligt.

Ab 1. Juli 1996 arbeitete Michael Kunz als wissenschaftlicher Mitarbeiter, später als wissenschaftlicher Adjunkt, im Rechtsdienst der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Bis Ende 1999 war er Sachbearbeiter u.a. in den Bereichen unbewilligte Finanzintermediäre, Verwaltungsverfahren, Gesetzgebungsverfahren, Amtshilfe und E-Banking. Ab Frühling 1997 bis zu seinem Ausscheiden Ende Juni 2001 war er zusätzlich zuständig für das Dossier nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken („Volcker-Komitee-Untersuchungen“). Ab 1. Januar 2000 war er hauptamtlich zuständig für aufsichtsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit E-Banking und E-Finance. In dieser Funktion vertrat er die EBK in nationalen und zwei internationalen Arbeitsgruppen, der Electronic Banking Group des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und der Internet Task Force der International Organizations of Securities Commissions (IOSCO).

Von Juli bis Mitte Oktober 2001 war er im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit externer Rechtskonsulent der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. Anschliessend beriet er noch bis Juni 2002 eine von der Kontrollstelle eingesetzte Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Bagatellregelung bei der Unterstellung von Finanzintermediären.

Während seiner beruflichen Tätigkeit und Weiterbildung erwarb sich Michael Kunz vertiefte Kenntnisse in den Rechtsgebieten E-Finance (aufsichtsrechtliche Aspekte von E-Banking, E-Trading und E-Money), Bankenaufsichts- und Finanzmarktrecht, internationales Wirtschaftsrecht, Wirtschafts- und Finanzmarktstrafrecht (inkl. Bankgeheimnis und E-Fraud), Geldwäschereiprävention (Geldwäschereigesetz, Sorgfaltspflichtvereinbarung), Compliance, nachrichtenlose Vermögen, Forensic Accounting, Rechts- und Amtshilfe, Auslieferungsrecht und Rechnungslegungsrecht. Zu einzelnen Themen publiziert er auch in Fachpublikationen und in der Tagspresse (Liste der Publikationen). Seine Diplomarbeit im Rahmen des Nachdiplomstudiums widmete er dem Thema „Regulation of Electronic Banking in Switzerland“ (Schulthess-Verlag). Er hält Vorträge an Fachveranstaltungen im In- und Ausland in seinen Spezialgebieten (Liste der Referate) und war von 2001 - 2013 Dozent für E-Finance im LL.M.-Nachdiplomlehrgang in internationalem Wirtschaftsrecht der Universität Zürich. Von Oktober 2005 bis 2019 war er Fachredaktor für Compliance der wichtigsten juristischen online Universalzeitschrift jusletter.